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Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi

Das Programm Kommunal-Kombi startete am 1.1.2008 in insgesamt 79 Landkreisen und kreisfreien Städten, die im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von mindestens 15% aufgewiesen hatten. Seit April 2009 wurde die für die Förderung notwendige Mindestarbeitslosigkeit auf 10% (Zeitraum: 8/2008 bis 1/2009) abgesenkt. Seitdem sind bundesweit 101 Regionen förderfähig. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in Ostdeutschland. Mit diesem Programm sollen Langzeitarbeitslose (im Sinne des § 18 des Dritten SGB III), die mindestens ein Jahr im SGB II-Bezug stehen, bis zu drei Jahre in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis integriert werden. Dabei bezieht sich die Förderung jedoch – beispielsweise im Unterschied zum Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II – auf die geschaffenen Arbeitsplätze. Somit kann nach Ausscheiden eines Beschäftigten der Arbeitsplatz auch wieder neu besetzt werden. Die Förderung des/r „neuen Teilnehmers/in“ gilt dann nur noch für die Restzeit. Die Arbeitsplätze sollen vorrangig bei Kommunen, d.h. Kreisen, kreisfreien Städten sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder – mit Zustimmung der Kommune(n) – bei anderen Arbeitgebern eingerichtet werden. Sie sollen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das Programm verfolgt im Wesentlichen folgende Hauptziele:

  • Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Regionen mit hoher und verfestigter (Langzeit-)Arbeitslosigkeit
  • Verbesserung der kommunalen Dienste und Strukturen
  • Überwindung der Abhängigkeit von SGB II-Leistungen bei den geförderten Beschäftigten
  • Soziale Stabilisierung
  • Wiederherstellung, Erhalt und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Übertritt der Geförderten nach Ende der Maßnahme in Erwerbstätigkeit.


Der Bund stellt aus Bundesmitteln je Arbeitsplatz bis zu 500 € zur Verfügung. Für Beschäftigte über 50 Jahre erhöht sich der Bundeszuschuss auf max. 600 € monatlich. Weiterhin können die Sozialversicherungskosten mit 200 € im Monat aus den ESF-Mitteln des Bundes bezuschusst werden. Die Länder können aus Landesmitteln den erforderlichen Eigenanteil der Kommunen (mit)finanzieren, allerdings ist dabei eine Kombination von Bundes- und Landes-ESF ausgeschlossen. Einige Bundesländer haben Kofinanzierungsprogramme (aus reinen Landesmitteln) für den Kommunal-Kombi aufgelegt. Die administrative Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Die Evaluation des Kommunal-Kombi besteht aus den drei Bausteinen:

  • (1) Monitoring,
  • (2) Zielerreichungs- und Wirksamkeitskontrolle sowie
  • (3) Wirtschaftlichkeitskontrolle.

Das Monitoring beruht im Wesentlichen auf den vom Bundesverwaltungsamt erhobenen Daten. Im Rahmen der Zielerreichungs- und Wirksamkeitskontrolle werden die Ziele, in den geförderten Regionen zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen und hierdurch einen Beitrag zur Entlastung des Arbeitsmarkts durch eine Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit zu leisten, im Rahmen makroökonometrischer Analysen untersucht. Dabei wird – auch unter Berücksichtigung regionaler Verflechtungen – der kausale Effekt des Einsatzes der Bundesprogrammmittel auf makroökonomischer Ebene ermittelt. Das Vorgehen schließt die Analyse von Verdrängungs- und Substitutionseffekten ein. Die Analyse der Erreichung der Zielsetzung durch das Bundesprogramm Kommunal-Kombi, die kommunale Infrastruktur zu verbessern, erfolgt insbesondere anhand von neun detaillierten Fallstudien vor Ort. Die Wirkungen des Kommunal-Kombi auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt sowie auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit werden mit einem differenzierten Methodenmix analysiert. Um die kausalen Wirkungen des Programms im Hinblick auf eine Integration der Teilnehmer/innen in den ersten Arbeitsmarkt ermitteln zu können, ist für die Abbildung der kontrafaktischen Situation ein Vergleichsgruppendesign erforderlich. In die Vergleichsgruppe werden Personen einbezogen, die nicht in die Förderung aufgenommen wurden, aber ähnliche sozio-strukturelle Merkmale aufweisen wie die geförderten Personen und aus den gleichen Regionen stammen wie die geförderten. Darüber hinaus wird für die Untersuchung der Auswirkungen des Kommunal-Kombi auf die Ziele Integration in Beschäftigung und insbesondere der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit auf der individuellen Ebene eine Teilnehmerbefragung durchgeführt. Die Befragung erfolgt jeweils zu drei Zeitpunkten (kurz nach Beginn der Beschäftigung, kurz vor Ende der Beschäftigung, nach Beendigung der Beschäftigung). Die erste Welle der Befragung wurde mittlerweile abgeschlossen. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitskontrolle werden die Wirtschaftlichkeit der Programmumsetzung und die Effizienz der Förderung auf der Ebene der Teilnehmenden analysiert sowie eine Kosten-Nutzen-Abschätzung (unter Einschluss der Infrastruktureffekte auf der kommunalen Ebene) untersucht. Das IAW ist für die Konzeption, Durchführung und Auswertung der Fallstudien, die Konzeption und Auswertung der Teilnehmerbefragung sowie die mikroökonometrische Wirkungsforschung zuständig.

  • Hier finden Sie die Kurzfassung des 3. Zwischenberichts:

Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi (Kurzfassung)

  • und hier die Langfassung des 3. Zwischenberichts:

Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi

  • Hier finden Sie die Kurzfassung des 2. Zwischenberichts:

Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi (Kurzfassung)

  • und hier die Langfassung des 2. Zwischenberichts:

Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi

  • Hier finden Sie die Kurzfassung des 1. Zwischenberichts:

Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi (Kurzfassung)

  • und hier die Langfassung des 1. Zwischenberichts:

Programmbegleitende und abschließende Evaluation des Bundesprogramms Kommunal-Kombi


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