Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Branche Maler- und Lackiererhandwerk

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.

Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.

Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.

Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden.

Die jeweiligen Wirkungsanalysen sind in drei übergeordnete forschungsleitende Fragen gegliedert:

  • Wie groß ist die Eingriffsintensität des Mindestlohns?
  • Welches sind die kausalen Wirkungen der Einführung des Mindestlohns auf die Beschäftigung, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf den Wettbewerb?
  • Wie sind die geschätzten Effekte ökonomisch zu interpretieren?

In allen Schritten des Projekts werden getrennte Analysen für Männer und Frauen vorgenommen und die Vorgehensweise des Gender Mainstreaming beachtet. In der Analyse wird ferner durchgehend nach Bundesgebiet Ost bzw. West sowie ggf. nach weiteren Regionalmerkmalen unterschieden, um die unterschiedliche Eingriffsintensität des Mindestlohns zu berücksichtigen.

  • Der IAW-Bericht kann [hier] heruntergeladen werden.

Auftraggeber:

  • Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Projektteam:

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Bernhard Boockmann ( 07071 9896 20 // E-Mail )

Status:

2011 - 2011