Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II – Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft" (Feld 4: "Makronalyse und regionale Vergleiche")

Fragestellung und Ziele:

Ziel der Evaluationsforschung nach § 6c SGB II ist es die unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung der Betreuung der Arbeitslosengeld II Bezieher (ALG II-Bezieher) durch die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommune (ARGEn), die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) sowie der Form der getrennten Trägerschaft von Arbeitsagenturen und Kommunen hinsichtlich der Integration in die Erwerbstätigkeit, der Verbesserung bzw. dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Sozialen Stabilisierung der ALG II-Bezieher bzw. der Bedarfsgemeinschaften zu evaluieren.

Das zentrale Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Frage zu beantworten, welche Form der Aufgabenwahrnehmung die genannten Ziele effizienter umzusetzen vermag und warum. Dazu wurde dieses Projekt in vier Felder unterteilt:

  • Feld 1 „Deskriptive Analyse und Matching“ wird vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim bearbeitet. Die Aufgaben von Feld 1 reichen von einer regelmäßigen Berichterstattung aggregierter kommunaler Daten über die Durchführung einer jährlichen Email-Befragung bei den Leitern der ARGEn bzw. zkT mit dem Ziel einer Charakterisierung der Organisationsformen bis hin zur Ziehung der Untersuchungsstichprobe für Feld 2 und 3 auf Basis eines Regionenmatchings.
  • Feld 2 „Implementations- und Governanceanalyse“ wird vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung (ISR) an der Fachhochschule Frankfurt am Main, dem Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Bonn und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) bearbeitet. Feld 2 führt in der Stichprobe von 154 regionalen Einheiten Intensivfallstudien durch mit dem Ziel die organisatorischen Abläufe vor Ort und die Verbindungen zu den lokalen politischen und wirtschaftlichen Akteuren sowie deren Einflüsse auf den Prozess der Aufgabenwahrnehmung zu analysieren.
  • Feld 3 „Wirkungs- und Effizienzanalyse“ wird vom ZEW, dem Institut für Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen und TNS Emnid in Bielefeld bearbeitet. Feld 3 evaluiert die unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung (ARGEn, zkT) hinsichtlich der Erreichung der oben genannten Ziele auf der Ebene der ALG II-Bezieher bzw. der Bedarfsgemeinschaften. Dabei soll nicht nur die Effektivität einzelner Organisationsformen und Formen des Instrumenteneinsatzes sondern auch deren Effizienz untersucht werden.
  • Feld 4 „Makroanalyse und regionale Vergleiche“ wird vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung in Kooperation mit dem IAW bearbeitet. Die forschungsleitende Frage für Feld 4 ist, welche gesamtwirtschaftlichen Wirkungen gehen von den Strategien der Leistungserbringung und Aktivierung von den unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung aus. Regionale Einflüsse und Verflechtungen sollen dabei explizit berücksichtigt werden. Ziel einer makro-ökonomischen Analyse ist es neben den direkten Effekten – nur die werden in mikroökonometrischen Analysen (Feld 3) berücksichtigt – für die betroffenen ALG II-Bezieher, auch indirekte Effekte auf Nichtbetroffene bzw. die Gesamtwirtschaft einzubeziehen. Insbesondere bei Reformen, bei denen eine große Zahl von Personen betroffen ist, ist mit sogenannten Spillover-Effekten (Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte) auf Dritte auszugehen.
  • Die Koordination der Felder 1 bis 4 wird vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Köln übernommen.


Ein sinnvoller Vergleich der Performance der unterschiedlichen Modelle der Aufgabenwahrnehmung macht es zwingend erforderlich, Unterschiede in den regionalen Rahmenbedingungen im Rahmen der Wirkungsforschung hinreichend zu berücksichtigen. Daher sind in einem ersten Evaluationsschritt ein regionaler Vergleich und ein Benchmarking der Regionen geplant. In einem zweiten Schritt sollen dann die Determinanten der Performance der Regionen ermittelt werden. Darauf aufbauend wird die zentrale, von Feld 4 zu beantwortende Forschungsfrage „Was wäre gesamtwirtschaftlich geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?“ analysiert. Da eine so grundlegende Arbeitmarktreform wie Hartz IV, die mehrere Millionen Menschen berührt, nicht nur für jedes einzelne Individuum Anreize entwickelt sein Verhalten zu ändern (vgl. Wirkungs- und Effizienzanalyse von Feld 3), sondern aufgrund der großen Anzahl von Personen, die ihr Verhalten ändern, auch zu Anpassungen im makroökonomischen Umfeld führt, müssen die makroökonomischen Auswirkungen und die dadurch evtl. entstehenden Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte bei der Evaluierung mitberücksichtigt werden. Außerdem ist den regionalen Verflechtungen einzelner Kreise Rechnung zu tragen.


Methodisches Vorgehen:

Die Wahl der ökonometrischen Ansätze zur Evaluierung gesamtwirtschaftlicher Effekte orientiert sich sowohl an der Datenbeschaffenheit als auch an den Eigenheiten der für die Evaluierung herangezogenen Indikatoren für die unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung. Aufgrund der geringen Anzahl regionaler Einheiten (ca. 440) wird kein Matchingansatz zur Identifikation der Auswirkungen des Modells der Aufgabenwahrnehmung durchgeführt, sondern ein Regressionsansatz vorgeschlagen, der die Selektion der regionalen Einheiten in ein spezifisches Modell der Aufgabenwahrnehmung explizit modelliert. Dadurch kann der kausale Effekt des Modells der Aufgabenwahrnehmung auf die oben genannten gesamtwirtschaftlichen Zielgrößen von möglichen Selektionseffekten bei der Wahl des Modells der Aufgabenwahrnehmung getrennt werden. Zum anderen werden die räumlichen Verflechtungen zwischen den regionalen Einheiten gemäß dem neusten Stand der Forschung mit berücksichtigt. Die zu erwartenden regionalen Verflechtungen müssen explizit modelliert werden, da eine Konstruktion von aggregierten Arbeitsmarktregionen keine explizite Berücksichtigung des Organisationstyps bzw. Form der Aufgabenwahrnehmung (ARGEn, zkT) mehr zulässt.

Datenquellen:

Als Datengrundlage werden zum einen zahlreiche Kreisdaten des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Zum anderen werden zahlreiche organisatorische Merkmale der ARGEn bzw. zkT durch eine von Feld 1 durchgeführte, jährliche Emailbefragung erhoben. Außerdem sollen weitere Informationen, die eine Beantwortung der Frage erlauben „Warum sich eine Kommune dafür oder dagegen entschieden hat, sich um eine eigenverantwortliche Trägerschaft zu bewerben“ flächendeckend erhoben werden.

Kooperationspartner:

  • ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München

Auftraggeber:

  • Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Projektteam:

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Harald Strotmann

Status:

2008 - 2008