Fortschrittsreport „Altersgerechte Arbeitswelt“

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der damit zusammenhängenden Verknappung des Fachkräfteangebots, aber auch der Finanzierungserfordernisse der umlagefinanzierten Rentenversicherung hält die Mehrheit der Experten eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit Älterer und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für erforderlich. Die Politik hat dem durch die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre Rechnung getragen. Die weitere Anhebung der Erwerbstätigkeit auch über das Alter von 65 Jahren hinaus bleibt jedoch eine wichtige Aufgabe. Nach § 154 Abs. 4 SGB VI muss die Bundesregierung vom Jahr 2010 an alle vier Jahre einen Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze vorlegen, in dem sie eine Einschätzung darüber abgibt, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint. In diesem Zusammenhang stellt der Fortschrittsreport "Altersgerechte Arbeitswelt" ein Instrument dar, das Hindernisse und Schwierigkeiten auf dem Weg in eine altersgerechte Arbeitswelt aufzeigt und Lösungsmöglichkeiten hierfür bereitstellt.

Ziel des Projektes war es,

  • eine inhaltliche Konzeption des Fortschrittsberichts zu erarbeiten,
  • die wissenschaftliche Basis für die Berichterstattung bereitzustellen und
  • die inhaltliche Ausarbeitung des Fortschrittsreports umzusetzen.

In der Konzeption für die Berichterstattung wurden unterschiedliche Elemente kombiniert, insbesondere

  • regelmäßig wiederkehrende Inhalte über die Entwicklung der Beschäftigung Älterer, den Stand des Bewusstseinswandels, die Einbeziehung Älterer in Weiterbildung und andere;
  • prägnante, informative und abgewogene Darstellungen zu einzelnen Themenschwerpunkten wie zum Beispiel Weiterbildung Älterer, Arbeitsplatzgestaltung;
  • Praxisbeispiele über innovative Instrumente und Vorgehensweisen von Unternehmen, Beispiele für erfolgreiche Programme auf der Branchen-, beruflichen oder regionalen Ebene.

Adressaten des Berichts sind Multiplikatoren, beispielsweise Vertreter von Personalabteilungen in Unternehmen, Vertreter von Länder- und Bundesministerien und anderen öffentlichen Stellen, Kammern, Sozialpartner, Träger der Weiterbildung und der dort tätige Personen sowie viele andere.

Auftraggeber:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Projektteam:

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Bernhard Boockmann ( 07071 9896 20 // E-Mail )

Status:

2011 - 2015