Evaluation der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß §45a des Aufenthaltsgesetzes ist seit 2016 ein Regelinstrument, dessen Ziel der Erwerb berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse durch Zugewanderte ist. Die Evaluation untersucht, ob die Ziele der berufsbezogenen Deutschsprachförderung erreicht werden, wie sich die berufsbezogene Deutschsprachförderung im Speziellen auf die Arbeitsmarktintegration der Teilnehmenden auswirkt, welche Zielgruppen besonders von ihr profitieren, welche Faktoren die Wirkungen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung fördern oder hemmen und welche Empfehlungen sich aus den Ergebnisse der Untersuchung ableiten lassen.

Die Evaluation wurde im Zeitraum vom Oktober 2020 bis Oktober 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse der Evaluation ergeben insgesamt ein differenziertes Bild. Zum einen zeigen sie Erfolge der Teilnehmenden beim Spracherwerb sowie beim Zugang in eine anschließende berufliche Ausbildung, in Maßnahmen und Weiterbildungen. Dabei profitieren unterschiedliche Teilgruppen in unterschiedlicher Stärke von den Berufssprachkursen. Die verschiedenen Kursarten einschließlich der pilotierten Formate eröffnen den heterogenen Gruppen der Teilnehmenden Chancen der Weiterentwicklung ihrer sprachlichen und sozialen Integration. Zum anderen entfaltet die berufsbezogene Deutschsprachförderung im hier betrachteten Zeitraum die gewünschten Wirkungen im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration insgesamt nur teilweise. Dies führt dazu, dass sich die berufsbezogene Deutschsprachförderung fiskalisch im Untersuchungszeitraum nicht selbst trägt, was jedoch aufgrund ihres investiven Charakters nicht unbedingt negativ zu werten ist.

Abschlussbericht