Evaluation des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ – Programmevaluation rehapro –

Das Bundesprogramm rehapro fördert ab 2019 über eine Dauer von fünf Jahren Modellprojekte von Jobcentern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel der Modellprojekte ist es, die Erwerbsfähigkeit der einbezogenen Personen zu erhalten oder wiederherzustellen, den Zugang in die Erwerbsminderungsrente, die Eingliederungshilfe bzw. die Sozialhilfe zu senken, einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung, auch bei Kindern und Jugendlichen, vorzubeugen und die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe der Menschen zu verbessern. Die Maßnahmen sollen dabei helfen, die Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ zu verwirklichen. Dabei soll das Bundesprogramm rehapro insbesondere der Erprobung von innovativen Konzepten dienen. Den einzelnen Modellprojekten werden deshalb große Gestaltungsspielräume eingeräumt.

In einem Konsortium mit dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), dem ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, dem Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS), dem IGES Institut Berlin und dem SOKO Institut führt das IAW die Evaluation des Bundesprogramms durch.

Die Evaluation findet auf der Ebene des Bundesprogramms und auf der Ebene der Modellprojekte statt und erarbeitet Antworten auf die folgenden Kernfragen:

  • Welche Ergebnisse und Wirkungen erzielen die einzelnen Modellprojekte?
  • Welche Ansätze und Herangehensweisen erweisen sich als besonders zielführend?
  • Welche Ergebnisse und Wirkungen können im Rahmen des Bundesprogramms rehapro insgesamt nachgewiesen werden?
  • Welche Aussagen lassen sich hinsichtlich der Verallgemeinerbarkeit und möglichen Verstetigung aus den Modellprojekten und Projekttypen ableiten?

Die Evaluation beginnt mit einer Explorationsphase (Baustein 1) und einer Typisierung der Modellprojekte im Hinblick auf die verfolgten Ansätze (Baustein 2). Wichtige Informationsgrundlagen sind eine Organisationsbefragung (Baustein 3) sowie ein Monitoring der Inputs, Outputs und Ergebnisse der Modellprojekte (Baustein 4). Die zweite Phase besteht im Wesentlichen aus der Implementationsanalyse (Baustein 5), den Befragungen von Teilnehmenden und Kontrollpersonen (Baustein 6) und der darauf aufbauenden Wirkungsanalyse (Baustein 7). Das IAW ist insbesondere für die quantitativen Untersuchungsbestandteile, insbesondere eine quantitative Wirkungsanalyse, zuständig.