Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Um die Ungleichheit der Löhne zwischen Männern und Frauen abzubauen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den (unbereinigten) Verdienstabstand bis zum Jahr 2030 auf 10 % zu senken. Dazu ist es jedoch zunächst notwendig, Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Unternehmen feststellen zu können und transparent zu machen. Zu diesem Zweck trat am 6. Juli 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) in Kraft.

Nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG legt die Bundesregierung laufend eine Evaluation über die Umsetzung des Gebots des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in allen Betriebs- und Unternehmensformen und -größen vor, die dem Anwendungsbereich des Abschnittes 2 des Gesetzes unterfallen. Parallel zur Evaluation hat die Bundesregierung nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG außerdem über die Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten zu berichten. Mit der Evaluation sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung und Anpassung gesetzlicher Vorschriften formuliert werden. Evaluation und Berichterstattung umfassen die Betriebe und Beschäftigten der Privatwirtschaft sowie die Dienststellen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Die Vorgehensweise im Rahmen dieses Begleitforschungsprojekts zeichnet sich insbesondere durch eine Kombination der Nutzung vorhandener Sekundärdaten und der Durchführung eigener Befragungen (unter Anknüpfung an die vorherige Evaluation) aus. Auf Grundlage der vorgesehenen Sekundärdaten, die nunmehr auch einen hinreichend großen Zeitraum nach der Einführung des Gesetzes abdecken, ist es insbesondere möglich, die Wirkungen des Entgelttransparenzgesetzes auf die Entgeltdifferenzen zwischen Frauen und Männern abzuschätzen. Mit den vorgesehenen eigenen empirischen Erhebungen unter Betrieben, Betriebs- und Personalräten sowie Beschäftigten knüpft dieses Projekt eng an die Vorgängerevaluation an und berücksichtigt gleichzeitig Aspekte, die erst im Verlauf der vergangenen vier Jahre zum Tragen kamen. Schließlich sieht das Projekt eine Darstellung und Analyse der aktuellen Rechtsprechung zum Entgelttransparenzgesetz sowie eine umfassende und multiperspektivische Validierung und Bewertung der Ergebnisse vor, mit dem Ziel, Handlungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Weiterentwicklung des Gesetzes herauszuarbeiten.

Kooperationspartner:

  • SOKO Institut GmbH, Bielefeld
  • Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU), Trier
  • Prof. Dr. Laszlo Goerke, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU), Trier
  • Dr. Jasmin Joecks, Universität Tübingen

Auftraggeber:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Projektteam:

Ansprechpartner:
Dr. Andreas Koch ( 07071 9896 12 // E-Mail )

Status:

2022 - laufend