Tarifbindung, außertarifliche Entlohnung und Mitarbeiterbeteiligung in Baden-Württemberg
Seit Beginn der 1990er Jahre ändert sich zunehmend das Entlohnungssystem in Deutschland. Hierbei ist zum einen der Flächentarifvertrag unter Druck geraten, andererseits sind alternative Formen der Entlohnung und auch der Vertragsgestaltung, abweichend vom Normalarbeitsverhältnis, auf dem Vormarsch. Der Beitrag stellt diese Entwicklung für Baden‐Württemberg zusammen und geht dabei insbesondere auf die Tarifbindung, auf außertarifliche Entlohnung und auf erfolgsabhängige Entlohnung der Mitarbeiter ein.
Anhand der Ergebnisse wird deutlich:
- Die gesetzliche Ausgestaltung des deutschen Systems der industriellen Beziehungen ist nicht starr, sondern verändert sich im Zeitablauf. Dies zeigen beispielsweise aktuelle Diskussionen um die Frage der Tarifeinheit. Man kann aber sagen, dass sich der gesetzliche Rahmen den aktuellen Bedürfnissen der Tarifvertragspartner anpasst. Dies ist auch auf den stetigen Rückgang der Tarifbindung zurückzuführen, welcher zum Beispiel die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns stark beeinflusst hat.
- Große Unterschiede in der Tarifbindung und auch bei der Ausgestaltung von Tarifverträgen, beispielsweise beim Ausmaß oder dem Anteil außer- und übertariflich bezahlter Mitarbeiter, sind auch weiterhin zwischen verschiedenen Betriebsgrößen und auch zwischen verschiedenen Wirtschaftszweigen zu beobachten. Insbesondere kleinere Betriebe und solche in den Dienstleistungssektoren haben in den letzten Jahren den Tarifvertrag verlassen. Dieser Trend wird nur teilweise dadurch gemildert, dass sich diese Betriebe öfter bei der Bezahlung an einem Branchentarifvertrag orientieren.
- Die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens, oder sogar am Unternehmen selbst, scheint sich dagegen wenig weiterzuentwickeln. Trotz offensichtlicher Vorteile und dem politischen Willen zum weiteren Ausbau, ist eine Stagnation der Entwicklung der Mitarbeiterbeteiligung zu verzeichnen.