Studie zur Bausparförderung nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz

Zur Linderung der akuten Wohnungsknappheit im Deutschland der Nachkriegszeit wurde 1952 das Wohnungsbau-Prämiengesetz verabschiedet, wonach sich der Staat an den individuellen Sparleistungen der Bausparer in bestimmter Form beteiligt. Dieses finanzpolitische Instrument wurde im Laufe seines 50-jährigen Bestehens mehrfach revidiert und auch die damit verfolgten Zielsetzungen haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Stand zunächst die quantitative Verbesserung der Wohnungsversorgung im Vordergrund, so kommt heute auch anderen Motiven wie etwa eine Anhebung der Sparquote und damit die Unterstützung der Vermögensbildung, die Unterstützung der Altersvorsorge durch mietfreies Wohnen, der Förderung der energetischen beziehungsweise ökologischen Sanierung bestehender Wohnobjekte oder eines altersgerechten Umbaus derselben eine zentrale Bedeutung zu. Im Rahmen der Studie soll geprüft werden, ob und inwieweit die geänderten Zielsetzungen durch diese Form der Bausparförderung angemessen erreicht wird.

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2012 - 2013