Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: Seine Kontrolle und Durchsetzung sowie die bürokratischen Kosten für Arbeitgeber

Mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, abhängige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Eine Grund­vor­aussetzung, damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn durch die Arbeitgeber. Für die Kontrolle, dass die Unternehmen die Bestimmungen zum gesetzlichen Mindestlohn einhalten, sind die Zollbehörden im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig.

In dem Projekt wurde untersucht, welchen Mehraufwand die Mitwirkungs-, Melde- und Dokumentationspflichten der §§ 13-17 MiLoG für die Arbeitgeber hervorrufen. Hierzu wurden 3.000 Arbeitgeber befragt. Nach den Ergebnissen der Befragung bewirkt die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation bei einem Drittel der Betriebe einen zusätzlichen Aufwand. Summiert man den Aufwand, der bei diesem Drittel der Betriebe entsteht, so ergibt sich infolge des Mindestlohngesetzes ein zeitlicher Mehraufwand von 11,2 Millionen Stunden pro Jahr. Mit Hilfe von Arbeitskostensätzen des Statistischen Bundesamtes in monetäre Einheiten umgerechnet, betragen die zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber 290 Millionen Euro. Dieser mindestlohnbedingte Anstieg beträgt ca. 6 % des gesamten Aufwands für die Arbeitszeitdokumentation.

Untersucht wurde ferner, wie gut die Arbeitgeber über diese Pflichten informiert sind, welche Einstellungen sie zu ihnen haben und ob die Pflichten nach Einschätzung der Arbeitgeber eingehalten werden. In einem weiteren Themenblock standen die Vorgehensweisen des Zolls im Mittelpunkt der Untersuchung. Dazu wurden Fallstudien an zwölf Standorten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Aufgabenvielfalt die Kontrolltätigkeit besonders komplex macht und in einem hohen Personalbedarf resultiert, der derzeit nicht ausreichend gedeckt werden kann.