Evaluation des Bundesprogramms „Bildungsprämie“ (BiP)

Das Ziel der Evaluation des Bundesprogramms „Bildungsprämie“ bestand darin, mittel- und langfristige Effekte der Bildungsprämie zu untersuchen. Intendiert war, theoretisch fundierte, evidenzbasierte Aussagen zum Programmerfolg zu treffen und dadurch belastbare Handlungsempfehlungen abzuleiten, mit Fokussierung auf folgende Aspekte:

  • Analyse und Beurteilung der Wirksamkeit des Bundesprogramms,
  • Analyse und Bewertung der Wirtschaftlichkeit,
  • Analyse und Bewertung bildungspolitischer Erfolge,
  • Identifizierung von Verbesserungspotenzialen bzw. Fehlsteuerungen im Prozess,
  • Entwicklung von Handlungs- und Steuerungsmaßnahmen für das Bundesprogramm

und darauf aufbauend die Gewinnung von Erkenntnissen zur dauerhaften Gestaltung nachfrageorientierter Weiterbildungsförderung.

Die zu untersuchenden Effekte beziehen sich auf das Weiterbildungsverhalten, die Weiterbildungseinstellung und berufliche Entwicklung der Teilnehmenden. Zudem stehen die berufliche und wirtschaftliche Relevanz der geförderten Weiterbildungen im Evaluationsfokus sowie die Zielerreichung des Programms (sozialer Ausgleich, Mobilisierung, Abbau ungleicher Bildungsbeteiligung).

Die gewonnenen Erkenntnisse werden in den nationalen und internationalen Forschungsstand zur Weiterbildungsförderung und zum Weiterbildungsverhalten insbesondere Erwerbstätiger eingeordnet und Vergleiche mit der Wirksamkeit anderer Fördersysteme (z. B. steuerliche Begünstigung von Weiterbildung) vorgenommen. Für eine Identifikation und Bewertung der Verbesserungsmöglichkeiten und der Möglichkeit einer dauerhaften nachfrageorientierten Förderung berufsbezogener Weiterbildung, aber auch der Grenzen der Wirksamkeit war es unabdingbar, die Einbettung in den gesamtgesellschaftlichen Kontext und diesbezüglicher Entwicklungen zu berücksichtigen.

Das Ziel der Bildungsprämie besteht darin, mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung zu mobilisieren, die insbesondere aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildung teilnehmen können. Hierzu erhalten sie nach Absolvierung einer verpflichtenden Weiterbildungsberatung eine Förderung in Höhe von bis zu 500 Euro bzw. 50 % der Weiterbildungskosten. Neben der Wirksamkeit des Programms hat das IAW auch die Wirtschaftlichkeit untersucht. Insbesondere sollte die Evaluation auch dazu genutzt werden Verbesserungspotenziale im Prozess sowie Handlungsempfehlungen zur weiteren Gestaltung des Bundesprogramms zu identifizieren.

Neben der Auswertung von prozessproduzierten Daten, Sekundärdatenanalysen und der Durchführung qualitativer Befragungen mit Projektbeteiligten und Experten bauen die Ergebnisse der Studie insbesondere auf standardisierten Erhebungen auf. Bei diesen wurden sowohl an dem Bundesprogramm Teilnehmende, potenziell Anspruchsberechtigte und gerade nicht mehr Anspruchsberechtigte per CATI (computer assisted telephone interview) wiederholt befragt.

Die Teilnehmenden am Bundesprogramm Bildungsprämie sind eher weiblich, jung, besser gebildet und arbeiten oft in Teilzeit und im Gesundheitsbereich. Mit der Bildungsprämie erreicht man aus der Gruppe der Anspruchsberechtigten, das sind Personen mit weniger als 20.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung), eher weiterbildungsaffine Personen.

Die subjektive Zufriedenheit mit der Bildungsprämie ist sehr hoch. Ebenso gegen die Teilnehmenden häufig an, dass sie ohne die Förderung die Weiterbildung gar nicht hätten besuchen können, erst später oder nur eine qualitativ schlechtere. Dagegen zeichnet die kontrafaktische Wirkungsanalyse ein gemischtes Bild. Mögliche Wirkungen der Bildungsprämie auf das Weiterbildungsverhalten oder berufliche Ziele werden häufig durch eine positive Selektion von weiterbildungsaffinen Personen in das Programm erklärt: Die Gruppe der Teilnehmenden hat auch schon vor der Inanspruchnahme der Bildungsprämie häufiger an Weiterbildungen teilgenommen. Die positive Einstellung der Teilnehmenden zu Weiterbildung kann daher eher nicht als Wirkung des Programms interpretiert werden. Die Bildungsprämie bestärkt und unterstützt die Teilnehmenden jedoch in ihrer grundsätzlich schon positiven Einstellung zu Weiterbildung, insbesondere zu individuell berufsbezogener Weiterbildung.

Betrachtet man den Aufwand, der für eine Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie entsteht, dann zeigt sich, dass hohe Fixkosten und gestiegene Verwaltungskosten des Programms die einzelne Förderung sehr teuer machen. Pro ausgezahltem Euro der Förderung haben die Verwaltungskosten von 2013 bis 2017 von 0,50 Euro auf 1,06 Euro zugenommen.

Insgesamt kann das Bundesprogramm Bildungsprämie als sinnvolles Instrument innerhalb der Förderlandschaft betrachtet werden. Das Instrument wirkt jedoch selektiv und ist wegen seines geringen Umfangs nicht in der Lage, beliebige Barrieren, wie unzureichende Vorbildung oder Desinteresse an Weiterbildung, zu beseitigen, auch finanzielle Hürden kann Es nicht gänzlich aus dem Weg räumen.

Für die weitere Ausgestaltung der Förderung wurden Einsparmöglichkeiten aufgezählt, beispielsweise der Wegfall der verpflichtenden Beratung bei der wissenschaftlichen Begleitung sowie eine Ausweitung der Förderung sowohl in Bezug auf die Höhe als auch auf die Anspruchsberechtigung vorgeschlagen, damit mehr Personen erreicht werden können und so eine Effizienzsteigerung möglich ist.

Endbericht

Anhang

Kooperationspartner:

Auftraggeber:

Projektteam:

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Tobias Brändle ( // E-Mail )

Status:

2017 - 2019