Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Um die Ungleichheit der Löhne zwischen Männern und Frauen abzubauen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den (unbereinigten) Verdienstabstand bis zum Jahr 2030 auf 10 % zu senken. Dazu ist es jedoch zunächst notwendig, Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Unternehmen feststellen zu können und transparent zu machen. Zu diesem Zweck trat am 6. Juli 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) in Kraft. Das IAW hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die zweite Evaluation des Gesetzes § 23 EntgTranspG durchgeführt.

Evaluation und Berichterstattung umfassen die Betriebe und Beschäftigten der Privatwirtschaft sowie die Dienststellen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Datengrundlagen des Projekts sind einerseits umfassende standardisierte Befragungen von Beschäftigten, Betrieben und Dienststellen sowie Betriebs- und Personalräten; diese dienten der Untersuchung der Relevanz, der Umsetzung und der Bewertung des Gesetzes durch die betroffenen Akteure. Andererseits wurden auf Basis von amtlichen Prozess- und Befragungsdaten der Statistischen Ämter und der Bundesagentur für Arbeit sowie weiteren repräsentativen Daten eine ökonometrische Analyse der Wirkungen des Gesetzes durchgeführt. Neben einer Bewertung der Umsetzung und der Wirkungen des Gesetzes sind Vorschläge zur Weiterentwicklung und Anpassung der gesetzlichen Vorschriften ein wesentlicher Teil der Evaluationsstudie.

In den Kausalanalysen der Studie lassen sich keine statistisch signifikanten Wirkungen der Instrumente des EntgTranspG auf die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern nachweisen. Die weiteren Analysen zeigen, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen immer noch nicht ausreichend bekannt sind, dass ihre Umsetzung teilweise weiterhin unklar ist, und dass sie vielfach ganz oder teilweise ignoriert oder umgangen werden. Dazu trägt auch bei, dass mindestens zwei der drei zentralen Instrumente des Gesetzes, nämlich die freiwilligen betrieblichen Prüfverfahren und die Berichtspflichten für lageberichtspflichtige Unternehmen, nicht oder nicht ausreichend sanktionsbewehrt sind.

Aus den Ergebnissen der Evaluation lassen sich drei wesentliche Empfehlungen ableiten, die zu einer besseren Wirksamkeit des Gesetzes beitragen können: Erstens sollten die zugrundeliegenden Regelungen insbesondere unter Beschäftigten noch bekannter werden; zweitens sollte in den Formulierungen des Gesetzes mehr Klarheit und Einheitlichkeit angestrebt werden; und drittens sollte die Verbindlichkeit der Instrumente des Gesetzes gesteigert werden.

Bericht

Kooperationspartner:

  • SOKO Institut GmbH, Bielefeld
  • Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU), Trier
  • Prof. Dr. Laszlo Goerke, Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU), Trier
  • Dr. Jasmin Joecks, Universität Tübingen

Auftraggeber:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Projektteam:

Ansprechpartner:
Dr. Andreas Koch ( 07071 9896 12 // E-Mail )

Status:

2022 - 2023