Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit

Zur Erreichung des für die Politik der Bundesregierung wichtigen arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegens, dass abhängig Beschäftigte freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen, ist zum 1. Januar 2019 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit“ in Kraft getreten. Es umfasst Neuregelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), die den Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten entgegenkommen sollen. Dabei wurde neben dem bereits bestehenden Anspruch auf von ihrer Dauer her nicht begrenzte Teilzeitarbeit ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit („Brückenteilzeit“) geschaffen. Neben der Brückenteilzeit hat die Gesetzesänderung auch die Regelungen zur Arbeit auf Abruf, zur Erörterungspflicht sowie zur Darlegungslast im Rahmen der Aufstockung der Arbeitszeit reformiert.

Im Rahmen des Forschungsprojekts soll untersucht werden, ob und inwieweit die beabsichtigten Wirkungen auf die praktische Realisierung von Arbeitszeitpräferenzen von Arbeitnehmer*innen sowie die Planungs- und Einkommenssicherheit von Beschäftigten, die Arbeit auf Abruf leisten, durch die Neuregelungen von 2019 erreicht worden sind. Dabei soll vor allem auch die Frage nach der Akzeptanz und Praktikabilität der Regelungen beantwortet werden.

Dem Forschungsprojekt liegt ein qualitatives Untersuchungsdesign zugrunde. Es sollen leitfadengestützte Interviews mit Vertreter*innen von Gewerkschaften sowie Spitzenverbänden der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie mit Unternehmensvertreter*innen wie auch mit Betriebsrät*innen geführt werden, um ein umfassendes Bild zur Praxis nach der Reform des TzBfG zu erhalten.

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Kathrin Mittelstät ( 07071 9896 38 // E-Mail )

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laufend