Teilhabe gemeinsam planen

Das trägerübergreifende Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX ist ein bedeutsames Instrument im Rahmen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und stellt ein Kernelement des reformierten Sozialgesetzbuchs IX, Teil 1 dar, das mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend überarbeitet wurde. Mit dem Teilhabeplan werden individuelle Bedarfe gebündelt und passgenaue Leistungen (verschiedener Träger) aufeinander abgestimmt.

Der jährlich erscheinende Teilhabeverfahrensbericht zeigt, dass das Instrument der trägerübergreifenden Teilhabeplanung insgesamt selten zum Einsatz kommt und zudem von den Trägern unterschiedlich genutzt wird. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das IAW mit einer wissenschaftlichen Expertise beauftragt, die Gründe für den seltenen Einsatz von trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahren zu untersuchen. Das Studiendesign sieht die Anwendung qualitativer Methoden vor, d.h. es werden Experteninterviews mit Fokusgruppen kombiniert.

Kooperationspartner:

Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA)

Auftraggeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Projektteam:

Ansprechpartner:
Andrea Kirchmann ( 07071 9896 33 // E-Mail )

Status:

laufend