Evaluation des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes (BRModG)
Um die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten an den Wandel der Arbeitswelt anzupassen und der zurückgehenden Verbreitung von Betriebsräten entgegenzuwirken, wurde im Jahr 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BRModG) eingeführt. Mit diesem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Gründung und die Arbeit von Betriebsräten zu erleichtern, bestehende Schutzmechanismen zu stärken, die Mitbestimmungsrechte an die digitalisierte Arbeitswelt anzupassen und die Kompetenzen der Betriebsräte in Bezug auf die Berufsbildung zu stärken.
Das IAW führt in Kooperation mit dem Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) die gesetzlich vorgesehene Evaluation durch. Sie zielt sowohl auf die Einführung als auch die Wirkungen des BRModG ab und geht insbesondere der Frage nach, inwieweit die Neuerungen des Gesetzes in der Praxis zu einer Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung beigetragen haben. Darüber hinaus wird untersucht, welche förderlichen und hinderlichen Faktoren die Umsetzung beeinflussen, welche Nebenfolgen auftreten und ob aus Sicht der beteiligten Akteure weiterer gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht.
Die Studie basiert auf einem mixed-methods-Design und stützt sich vor allem auf qualitative Interviews mit Vertreter*innen von Betriebsräten sowie Unternehmen und diverse überbetriebliche Expert*innen (unter anderem die Sozialpartner). Zudem erfolgen quantitative Auswertungen auf Basis des IAB-Betriebspanels, um die Gesamtentwicklung repräsentativ zu erfassen.
Kooperationspartner:
Auftraggeber:
Projektteam:
- Marcel Reiner (Projektleitung)
- Prof. Dr. Bernhard Boockmann
- Heidrun Braun
- Alice Dillbahner
Ansprechpartner:
Marcel Reiner ( 07071 9896 17 // E-Mail )
Status:
laufend