Open Data - Öffnung der Verwaltung. Erschließung von Gestaltungsoptionen für Gemeinwohl und Mitbestimmung

Seit Mitte der 1990er Jahre bemüht sich der Gesetzgeber um die Öffnung der Verwaltung. Ein Element davon ist die kostenlose Bereitstellung von Verwaltungsdaten als „Open Government Data“ oder kurz „Open Data“. Dadurch soll das wirtschaftliche Wachstum gefördert und die Transparenz der Verwaltung erhöht werden.

Die Ergebnisse der deutschlandweiten Untersuchung zeigen jedoch, dass die Kommunen derzeit zwar Daten bereitstellen und innerhalb der Verwaltung auch vielfach selbst nutzen. Allerdings gibt es bisher noch keine wirtschaftlichen Geschäftsmodelle, die auf Open Data basieren. Auch die Nachfrage nach den Daten durch die Zivilgesellschaft ist noch schwach. 

Die Studie basiert sowohl auf den Erfahrungen von 23 deutschen Großstädten, die Open Data bereits eingeführt haben, als auch den Perspektiven von zehn Großstädten ohne Open Data-Angebot. Angesichts der großen Hoffnun­gen, die in der Politik mit der Einführung von Open Data verbunden wurden, sind die Ergebnisse ernüchternd. Zwar wurden auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Gesetze verabschiedet, den faktischen Veränderungen in den Verwaltungen wurde aber zu wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht.

Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass mittlerweile ein relativ breites Spektrum an Themen durch Open Data abgedeckt wird. Häufig werden Daten aus den Bereichen Geographie oder Geobasisdaten sowie Bevölkerung und Gesellschaft bereitgestellt, aber auch Strukturdaten der Kommunen zu Haushalt, Politik, Verkehr, Umwelt und Infrastruktur.

Die Nutzung von Open Data innerhalb und zwischen Verwaltungen ist in vielen Kommunen gelebte Praxis. Nach Aussage von zwei Fünfteln der befragten Kommunen werden Open Data häufig oder sehr häufig von der kommunalen Ebene nachgefragt. Jedoch herrscht die Einschätzung vor, dass positive Effekte auf die Arbeit der Verwaltung erst nach umfangreichen Investitionen in die Modernisierung zu erwarten sind. Zu diesen Investitionen zählt neben den technischen Voraussetzungen in erster Linie die kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten.

Auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie die Wissenschaft nutzen die Informationsangebote von Open Data. Für Unternehmen, Verbände und politische Parteien gilt dies weniger. Zwar ist die Entstehung von Start-ups, die Verwaltungsdaten für neue Geschäftsmodelle nutzen können, ein hervorgehobenes Ziel der gesetzlichen Regelungen, in Deutschland haben sich aber bislang keine durch Open Government Data hervorgerufenen Gründungen etablieren können. Auch eine intensivere Bürgerbeteiligung durch Open Data ist bisher nicht feststellbar.

Ein Grund für die geringe Nachfrage nach Open Data liegt in der hohen Komplexität der Daten. Zur Nutzung müssen sie erst in Auswertungsprogramme übertragen werden. Das bedeutet für mögliche Nutzerinnen und Nutzer in vielen Fällen einen hohen Einarbeitungsaufwand. Begrenzt wird die Bereitstellung und Nutzung von Verwaltungsdaten aber auch durch fehlende Fachkenntnisse und Weiterqualifizierungen in den Kommunen.

Mittlerweile wurden auf europäischer Ebene Regelungen zur Ausweitung von Open Data beschlossen. So sollen auch kommunale Unternehmen zur Datenbe­reitstellung verpflichtet werden. Eine weitere Forcierung des Themas würde in der Verwaltung zu weitreichenden Restrukturierungen von Arbeitsabläufen, Entscheidungswegen und Kommunikationsprozessen führen. Dies würde die Anforderungen an die Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen erhöhen, zu umfangreichem Qualifizierungsbedarf führen und eine umfassende kommunale Anpassungsstrategie erfordern. 

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Bericht (HBS Study)

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Hans-Böckler-Stiftung

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Prof. Dr. Bernhard Boockmann ( 07071 9896 20 // E-Mail )

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2016 - 2019