Zum 10. Jubiläum der jährlich vom IAW zusammen mit der Bundesbank Hauptverwaltung Baden-Württemberg organisierten Bundesbank-IAW Lecture an der Universität Tübingen konnte ein ganz besonderer Referent gewonnen werden: Dr. Joachim Nagel, amtierender Präsident der Deutschen Bundesbank und damit Führungsperson der Institution, deren Name die renommierte Vorlesungsreihe trägt. Die auf Englisch gehaltene Vorlesung fand im nahezu voll besetzten Audimax der Universität Tübingen statt. Dr. Nagel beleuchtete in seiner Rede ausführlich die geldpolitische Strategie der Europäischen Zentralbank seit 2021 und stellte sich den zahlreichen Fragen des Publikums.
Target achieved, but challenges still remain – monetary policy since the 2021 strategy review.
Dr. Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank.
Die Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung Stuttgart, und das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) laden herzlich zur 10. Bundesbank-IAW-Lecture an der Universität Tübingen am Mittwoch, den 9. Juli 2025 um 14.15 Uhr in der Neuen Aula der Universität ein.
Weitere Informationen siehe Einladung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
27. Juni 2025: II. IAW-Workshop Wachstum. Wohlstand. Demokratie - Entscheiden und Handeln bei zunehmender Unsicherheit
Ort: Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Baden-Württemberg, Stuttgart
Der II. Workshop des IAW widmet sich folgenden Fragen: • Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Wachstum, Einkommens- und Vermögensverteilung, Naturverbrauch und Demokratie. Bestehen Forschungs- und Erkenntnislücken? • Wie kann aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ein informierter öffentlicher Diskurs mit rationalen Handlungsentscheidungen entstehen? • Wie passt dieser Diskurs in praktische Prozesse der Entstehung von kommunikativer Macht und deren institutionelle Umsetzung in administrative Macht? Welche Rollen spielen dabei so unterschiedliche Handlungsträger wie beispielsweise Wissenschaft, NGOs, Parteien oder Medien? • Aufgrund welcher Faktoren wird das Wissen um und über Probleme zum Auslöser für rasche Gegenmaßnahmen, auch wenn diese gravierende Zumutungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger beinhalten? • Warum werden Einsichten in Notwendigkeiten der Selbstbeschränkung zu handlungshemmenden Freiheitsbegrenzungen uminterpretiert? Wie kann eine Revision gelingen?